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Arbeitsverhältnis, tarifgebunden

Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen Tarifvertrag geregelt, wenn eine der vier folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Arbeitgeber muss dem jeweiligen Arbeitgeberverband angehören, der den Tarifvertrag geschlossen hat.
- Der Arbeitgeber hat mit der zuständigen Gewerkschaft einen so genannten „Haustarif“ abgeschlossen, also einen Tarifvertrag, der dann nur für diesen Arbeitgeber gilt.
- Es liegt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vor. Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat die Möglichkeit, einen Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeingültig zu erklären.
- Im Arbeitsvertrag wird auf den Tarifvertrag Bezug genommen. In diesem Fall wirkt der Tarifvertrag nicht wie ein Gesetz, sondern nur als Inhalt des Arbeitsvertrages.



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